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(Aktuelles Urteil des BGH (veröffentlicht im Februar 05)

Karlsruhe (AFP) - Vermieter müssen sich sputen, wenn sie beim Auszug eines Mieters Mängel an der Wohnung feststellen und auf den Kosten dafür nicht sitzen bleiben wollen. Die Verjährungsfrist von sechs Monaten für den Kostenersatz von Schönheitsreparaturen läuft bereits ab dem Tag der Wohnungsübergabe. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteil. Mit der kurzen Frist sollten zeitnah und schnell Forderungen zur Wohnungsübergabe geklärt werden, hieß es zur Begründung.
(AZ: VIII ZR 114/04)
 

(Unsinnige) Schönheitsreparaturen beim Auszug

Nicht immer müssen vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen bei einem Auszug auch ausgeführt werden

Jeder, der schon einmal umgezogen ist, kennt die oft lästige Pflicht der bei Auszug fälligen Schönheitsreparaturen. Sie sind meist im Mietvertrag vereinbart, und es gibt kein Entkommen: Es sei denn, der Vermieter plant ohnehin einen grundlegenden Umbau. In dem Fall hat der ausziehende Mieter die Möglichkeit, finanziellen Ausgleich zu schaffen. Er zahlt dem Vermieter die Summe, die ihn diese Arbeiten in Eigenleistung oder durch Mithilfe von Verwandten und Freunden gekostet hätte (Landgericht Berlin, AZ64 S 422/98).

Text: Homesolute Bild: Knauf
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