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Steuerermäßigung jetzt auch für Umzüge aus privaten Gründen
Steuerermäßigung jetzt auch für Umzüge aus privaten Gründen
Bekannt dürfte sein, dass Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzbar
sind. Solche beruflichen Gründe sind insbesondere die Versetzung an einen anderen Ort, die Aufnahme einer Berufstätigkeit an einem anderen Ort, die Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine
Stunde täglich - auch ohne Wechsel des Arbeitgebers, der Bezug oder die Räumung einer Dienstwohnung.
Die Kosten eines privaten Umzugs gehören zu den normalen Kosten der Lebensführung und sind damit im Allgemeinen nicht steuerrelevant. Doch es gibt hier eine erfreuliche Ausnahme: Wenn der Umzug von einer Umzugsspedition durchgeführt wird, gibt's eine
Steuerermäßigung von immerhin 20%. Denn von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können bis zu 3.000 Euro mit 20 %, höchstens 600 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und der Nachweis der Bezahlung durch Überweisung.
Und falls der Wohnungswechsel wegen Krankheit oder Behinderung erforderlich ist, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. (19.4.2006)
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